Das Wort ‚recht‘ im Ausdruck ‚recht haben‘ kann entweder als Adjektiv oder als Substantiv betrachtet werden.
Wird es als Adjektiv betrachtet, schreibst du es klein.
Wird es als Substantiv betrachtet, schreibst du es groß.
In manchen Formulierungen kann ‚recht‘ in ‚recht haben‘, aber nur als Adjektiv betrachtet werden. Dies hängt von der Position im Satz oder von den Wörtern ab, mit denen es zusammen vorkommt.
Daher muss ‚recht haben‘ in einigen Fällen kleingeschrieben werden. Wir raten daher generell zur Kleinschreibung, damit du keinen Fehler machst.
Die Kleinschreibung von ‚recht haben‘ ist immer richtig.
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In vielen Fällen kannst du ‚Recht haben‘ sowohl groß- als auch kleinschreiben. Das liegt daran, dass das Wort ‚Recht‘ in ‚Recht haben‘ auch als Substantiv betrachtet werden kann: das Recht.
Die Großschreibung ist nicht möglich, wenn klar ist, dass es sich bei ‚recht‘ nicht um ein Substantiv handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ‚recht‘ durch ‚sehr‘, ‚völlig‘ oder ‚so‘ verstärkt wird.
Substantive können nicht mit diesen Wörtern verstärkt werden, sondern zum Beispiel mit ‚viel‘ oder ‚groß‘.
So unterscheidest du zwischen ‚recht‘ und ‚Recht‘
Auch bei anderen Kombinationen aus ‚recht‘ und einem Verb muss darauf geachtet werden, ob es sich bei ‚recht‘ um ein Substantiv oder Adjektiv handelt oder ob beides möglich ist:
recht/Recht behalten
recht/Recht geben
recht sein
recht geschehen
Recht sprechen
Um zu prüfen, ob es sich um ein Adjektiv oder ein Substantiv handelt, kannst du mit ‚wie‘ (Adjektiv) oder ‚was‘ (Substantiv) danach fragen.